„Hunderttausende von Mieterinnen und Mietern werden von den neuen Regelungen profitieren und vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein großer Erfolg, weil damit eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird“, sagt Bernd Westphal.
Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommt ohne Ausnahme. In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan als auch bei der Wohnungssuche.
Bernd Westphal erklärt: „Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um zehn Prozent übersteigen. Mit Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent ist Schluss.“
Insgesamt schafft das Gesetz einen gerechten Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft soll gefördert und erhalten bleiben. Nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden. Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Doch es darf nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen“, so Bernd Westphal abschließend. “Die Mietpreisbremse ist ein Meilenstein, damit Wohnen bezahlbar bleibt.“