Öffentliches Symposium zum Thema Nachhaltigkeit: Das Prinzip der Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern

Am Mittwoch, dem 20. Mai 2015, lud der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung des Deutschen Bundestages zu einem öffentlichen Symposium ein. Als Experten waren der ehemalige Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag Ernst Ulrich von Weizsäcker, der ehemalige Umweltminister Klaus Töpfer sowie der Generalsekretär des Rates für nachhaltige Entwicklung Günther Bachmann geladen. Alle drei waren sich einig, dass die Politik zur Nachhaltigkeit aufgewertet werden müsse.

Foto: Achim Mende, Bundestag

Bernd Westphal, Mitglied des Beirats, unterstreicht dies: „Es ist wichtig, die Wirtschaft durch neue Innovationen voran zu bringen. Besonders Deutschland als größte Volkswirtschaft in Europa braucht den technischen Fortschritt. Jedoch muss immer nachhaltig gewirtschaftet werden, um die Möglichkeiten künftiger Generationen nicht zu gefährden. Das Thema Nachhaltigkeit muss in unserer Gesellschaft einen besonderen Stellenwert einnehmen.“

Erste Versuche, das Thema Nachhaltigkeit in den Vordergrund zu rücken, liegen bereits zehn Jahre zurück. Laut Bachmann seien die Voraussetzungen heute besser, da das Thema in der Lebenswirklichkeit der Menschen angekommen sei. Mit dem Parlamentarischen Beirat, dem Staatssekretärsausschuss und dem Nachhaltigkeitsrat besitzt Deutschland aus politischer Sicht ein weltweit geachtetes Verfahren. Der ehemalige Umweltminister Töpfer würde es begrüßen, wenn andere EU-Länder ebenfalls auf diese Weise organisiert wären. Das Thema Nachhaltigkeit braucht einen breiten gesellschaftlichen Dialog.

In einem waren sich die Experten einig: Nachhaltigkeit soll im Grundgesetz verankert werden.