Austausch zum Krankenhausstrukturgesetz mit Vertretern der örtlichen Krankenhäuser

Am 10. September 2015 haben sich die Mitglieder der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen der SPD-Bundestagsfraktion mit Vertretern der Krankenhäuser, um sich über den Gesetzentwurf „Krankenhausstrukturgesetz“ auszutauschen. Bernd Westphal konnte in diesem Rahmen auch vier Vertreter aus seinem Wahlkreis Hildesheim begrüßen.

In vielen Krankenhäusern wurde in den vergangenen Jahren vor allem Pflegepersonal abgebaut. Diejenigen, die in der Pflege am Patienten arbeiten, stoßen an ihre Belastungsgrenzen. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern brauchen dringend verbesserte Arbeitsbedingungen. Die SPD verfolgt mit dem Krankenhausstrukturgesetz insbesondere das Ziel, die Situation der Krankenhäuser insgesamt nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt steht die dauerhafte und planbare Sicherung der pflegerischen Versorgung von Patientinnen und Patienten. Um kurzfristig zu helfen, wird ein Pflegestellenförderprogramm auf den Weg gebracht, für das in den nächsten drei Jahren 660 Millionen Euro ausschließlich für die Pflege am Bett zur Verfügung stehen. Die SPD will diese Mittel verdoppeln, damit bereits in der Zeit bis zur endgültigen Reform die Entlastung spürbar wird.

Immer wieder wird vorgetragen, dass das Hauptproblem der Krankenhäuser in der unzureichenden Investitionskostenfinanzierung durch die Länder bestehe und dieses Problem in der Krankenhausreform nicht angegangen werde. Die Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser durch die Länder ist in der Tat unzureichend. Der Bundesgesetzgeber kann den Ländern keine verbindliche Investitionskostenfinanzierung vorgeben. In den Eckpunkten zur Krankenhausreform haben sich die Länder aber zumindest verpflichtet, die Investitionsmittel für ihre Krankenhäuser in notwendigem Umfang bereitzustellen.

„Eine erfolgreiche Reform kann nur im Dialog mit den Betroffenen gelingen“, so Bernd Westphal.