
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts nach mehr als 10 Jahren umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten. Die Vergabe wird sozialer, ökologischer, innovativer, schneller und damit auch nachhaltiger. Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet auch Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.