Erdverkabelung kommt jetzt ins Gesetz – Bundestagsabgeordneter Westphal setzt sich in den Verhandlungen durch

In seiner Ausschusssitzung am 2. Dezember 2015 wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus verabschieden. Der Bundestagsabgeordnete Bernd Westphal begrüßt den gefundenen Kompromiss, der nun den Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromtrassen ermöglicht.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes am Donnerstag im Plenum kann damit der notwendige Netzausbau endlich an Fahrt aufnehmen und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die großen Gleichstromtrassen SuedLink und die Südostpassage zu erhöhen. Die Arbeit der zahlreichen Bürgerinitiativen in Zusammenarbeit mit den SPD-Bundestagsabgeordneten trägt Früchte.

Nach intensiven Verhandlungen in der Koalition wurde die Anfang Juli dieses Jahres gefundene Einigung des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel gegenüber der Union bestätigt. Erdkabel haben bei neuen Trassen Vorrang vor Freileitungen erhalten. An Stellen, an denen dies nicht möglich ist, sollen vorhandene Trassen und Infrastrukturen genutzt werden.

„Wir haben uns seit Monaten für die Erdverkabelung als Priorität eingesetzt. Nach vielen Gesprächen in unseren Wahlkreisen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie vielen Räten und Kreistagen, ist die Umsetzung des Vorrangs für Erdverkabelung ein großer Erfolg“, erklärte Bernd Westphal.

Des Weiteren wurden im Bereich der Wechselstromleitungen insgesamt elf Pilotprojekte festgelegt, die durch die Option der Teilerdverkabelung das Testen der unterschiedlichen regionalen Bedingungen und das Voranbringen von Innovationen ermöglichen.

„Mit dem Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen und den elf Pilotprojekten bei Wechselstromleitungen schaffen wir nicht nur mehr Akzeptanz, sondern befördern die Innovation in diesem wirtschaftlichen Bereich. Deutschland wird auch hier seiner Vorreiterrolle gerecht“, so Bernd Westphal.