
Der Bundestag hat am 25. Februar 2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ beschlossen. Umgangssprachlich wird es als Asylpaket II bezeichnet. Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil ich die Umsetzung vieler Punkte für wichtig und richtig halte. Zu meinem Abstimmungsverhalten habe ich eine Persönliche Erklärung abgegeben, da der Punkt Familiennachzug mit meiner Überzeugung nicht vereinbar ist.