
Seit über 50 Jahren gilt das Gebot der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer. Doch die Praxis sieht immer noch anders aus: Zwar ist die Lohnlücke nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 2014 auf 2015 leicht von 22 auf 21 Prozent gesunken. Einer der Gründe dafür könnte in der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns liegen, von dem überwiegend Frauen im Niedriglohnbereich profitieren, vermutet Bernd Westphal. Dennoch müssen Frauen nach wie vor zweieinhalb Monate mehr arbeiten, um auf das durchschnittliche Jahresentgelt von Männern zu kommen.
„Ohne gesetzliche Maßnahmen wird sich daran leider nichts ändern“, ist sich Bernd Westphal sicher. „Ich unterstütze deshalb die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig in ihrem Vorhaben für das Lohngerechtigkeitsgesetz, mit dem wichtige Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.“ Dazu gehören transparente und nachvollziehbare Entgeltstrukturen, betriebliche Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit und eine Berichtspflicht für große Unternehmen über Frauenförderung und Entgeltgleichheit.
Für Bernd Westphal ist klar: „Das Gesetz muss jetzt schnell kommen. Frauen haben seit über fünf Jahrzenten ein Recht auf Entgeltgleichheit. Diesem Grundsatz müssen wir endlich gerecht werden. Frauen haben ein Recht auf mehr!“