
Das Bundesteilhabegesetz hat als Kernziele, mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sowie in Zukunft staatliche Leistungen aus einer Hand zu gewähren. Zusätzlich soll eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderung in unsere Gesellschaft möglich sein, dabei auch in den ersten Arbeitsmarkt. In einer lebhaften Diskussion stellten die Fachvertreter ihre eigenen Erfahrungen und Kritikpunkte, wie auch Verbesserungsvorschläge, dar. So fehle es an Plätzen in stationären Einrichtung. Dazu komme der Fachkräftemangel in der Pflege. Auch Klarstellungen im Gesetzentwurf seien notwendig.
Die Begründung für das Gesetz ist, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht. Dabei geht es vorerst um das individuelle Wohl der Betroffenen. Kerstin Tack erläuterte die bereits verhandelten Verbesserungsmaßnahmen, die momentan im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden. So solle der Zugang zur Teilhabe nun individuell nach der jeweiligen Lebenssituation entschieden werden. Außerdem müssen die Mittel für die Pflege erhöht werden, wie auch der finanzielle Anteil des Bundes zur Eingliederungshilfe.
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, soll aber vorerst eine Modellphase erfolgen, um mögliche Konsequenzen und notwendigen Handlungsbedarf zu erkennen. Ebenso soll den Trägern mehr Unterstützung bei Leistungsanträgen gewährleistet werden.
Tack, wie auch Westphal, schätzen die Dialoge im Vorfeld der Gesetzgebung. Wichtige Hinweise können so aufgenommen und Missverständnisse geklärt werden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Akteuren ist wichtig, um für die Betroffenen eine bessere Lebenssituation zu schaffen.