Deutscher Bundestag beschließt Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen

Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. „Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert“, erklärt der Hildesheimer Bundestagsabgeordnete Bernd Westphal.

„In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst“, so Westphal.

Zudem werden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben. „Damit räumen wir die große Sorge von vielen Betroffenen aus, dass es durch das neue Gesetz zu einer systematische Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen könnte“, erläutert Bernd Westphal.

Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen.

Für Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe wäre es laut Gesetzentwurf bei den jetzigen Grenzen geblieben.

Dazu meint Bernd Westphal: „ Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro monatlich erreichen.“

„Wir machen Gesetze für die Menschen. Meine vielen Gespräche mit Betroffenen, Besuche in Einrichtungen und nicht zuletzt Fachgespräche mit Maßnahmeträgern wie Diakonie, Caritas, Lebenshilfe oder AWO haben mir gezeigt, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen nachgebessert werden musste. Ich freue mich umso mehr, dass wir im parlamentarischen Verfahren viele Verbesserungen vornehmen konnten und damit die geäußerte Kritik umgesetzt haben“, zeigt sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Westphal erfreut.

„Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird wie wir es beabsichtigen. Zentrale Neuregelungen werden wir darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich begleiten und evaluieren. Zudem muss der bislang sehr konstruktive Dialog mit allen Beteiligten fortgesetzt werden“, betont Westphal.

Am vergangenen Montag, den 22. November 2016, trafen sich die Abgeordneten der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen der SPD-Bundestagsfraktion mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, Stiftungen, Diakonischen Werke und Behinderteneinrichtungen aus ganz Niedersachsen und Bremen, um über das Bundesteilhabegesetz zu sprechen. Unter anderem waren auch Pia Stapel von der Stiftung Katholische Behindertenhilfe im Bistum Hildesheim und Bolko Seidel, Geschäftsführer der Lebenshilfe Hildesheim, im Gespräch mit Bernd Westphal.