
„Uns geht es darum, dass gerade Handwerksbetriebe, kleine Mittelständer und Selbständige in die Lage versetzt werden, diese Güter ohne größeren bürokratischen Aufwand sofort abzuschreiben“, erklärt Bernd Westphal. Bisher gab es dafür eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können.
Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld. „ Die neue Regelung greift ab dem 1. Januar 2018. Das ist eine echte Bürokratie-Erleichterung und setzt Anreize für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung“, zeigt sich Bernd Westphal erfreut.