Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Parität kommt

Der Bundestag hat in 2./3. Lesung das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschiedet. „Damit löst die SPD ein Versprechen ein, das wir unseren Wählerinnen und Wählern gegeben haben“, so der Hildesheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Westphahl. Ab dem 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt“, so Bernd Westphal. „Wir setzen mit dem Versichertenentlastungsgesetz sozialdemokratische Gesundheitspolitik um und sorgen für mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.“

In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD zudem gelungen, weitere Verbesserungen für Selbständige zu erwirken. Die Mindestbemessungsgrundlage für Krankenkassenbeiträge hauptberuflich Selbständiger wird ab kommenden Jahr innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst. „Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher“, erklärt Westphal. Ferner sollen Krankengeld und Mutterschaftsgeld auch bei Selbstständigen beitragsfrei ausgezahlt werden.

„Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden“, zeigt sich Bernd Westphal erfreut.