
Durch die Einführung der Brückenteilzeit können Beschäftigte ihre Zeit selbstbestimmter einteilen. Ab 1. Januar haben viele das Recht, auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung in Teilzeit zu kommen – und zwar zwischen einem und bis zu fünf Jahre. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass sie anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte mehr Rechte, in eine frühere Vollzeitstelle zurückzukehren.
Das Qualifizierungschancengesetz tritt in Kraft. Beschäftigte erhalten die Möglichkeit auf eine umfassende Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit, sowohl für Lehrgangskosten als auch in Form von Lohnkostenzuschüssen. Denn im digitalen Wandel soll jede und jeder Beschäftigte den Anschluss an die neuesten Entwicklungen behalten können. Zudem werden die Beträge zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte gesenkt, wodurch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden.
Auch für Menschen, die schon lange ohne Arbeit sind, wird es ab Neujahr 2019 deutliche Verbesserungen geben: Der flächendeckende soziale Arbeitsmarkt, der mit dem Teilhabechancengesetz eingeführt wird, bietet Langzeitarbeitslosen neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit insgesamt vier Milliarden Euro wird Arbeit statt Arbeitslosigkeit gefördert: Neben einem beschäftigungsbegleitenden Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende ermöglichen wir Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber – und zwar bis zur Höhe des Tariflohns. Dadurch wird der soziale Arbeitsmarkt gerade in strukturschwachen Regionen nutzbar. Jobcenter können dann erstmals auch den Passiv-Aktiv-Tausch nutzen, durch den pro Jahr bis zu 700 Millionen Euro für die Förderung Langzeitarbeitsloser zusätzlich zur Verfügung stehen. „Das ist ein Wendepunkt in der Arbeitsmarktpolitik, der ohne die SPD niemals möglich gewesen wäre“, betont Bernd Westphal.
Der Rentenpakt tritt in Kraft. Es gibt eine gesetzliche Beitragssatzgarantie von maximal 20 % und die Garantie auf ein Rentenniveau von 48 % bis 2025. Das schafft Sicherheit nicht nur für jene Menschen, die nach einem langen Arbeitsleben bereits jetzt in Rente sind, sondern auch für die jüngeren Generationen. „Wir wollen die Verlässlichkeit der Rente weiter stärken. Deshalb ist unser Ziel, diese „doppelte Haltelinie“ bis 2040 abzusichern. Ab dem neuen Jahr werden zudem allen Eltern für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, haben wir die Erwerbsminderungsrente weiter verbessert“, unterstreicht Westphal.
„Mit diesen Gesetzen setzen wir zentrale Forderungen der SPD um und schaffen mehr soziale Sicherheit und Gerechtigkeit für Beschäftigte und Arbeitslose, aber auch für Rentnerinnen und Rentner“, so Bernd Westphal.