„Mit dem heute im Bundestag beschlossenen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bringen wir wichtige Verbesserungen zur Stärkung der Beschäftigten in der Pflege auf den Weg. Zudem sorgen wir für eine deutliche Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien“, erklärt der Hildesheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Westphal.
Ab September 2022 werden Pflegeeinrichtungen nur noch mit der Pflegeversicherung abrechnen können, wenn sie ihre Beschäftigten mindestens in der Höhe eines Pflege-Tarifvertrags bezahlen. Dadurch werden über eine halbe Million Pflegekräfte bald endlich besser verdienen. „Das ist ein Meilenstein“, betont Westphal. „Die Hartnäckigkeit der SPD hat sich ausgezahlt: Nur durch den Druck, den Olaf Scholz und Hubertus Heil nach dem Scheitern eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages mit ihrem Vorschlag für ein Pflege-Tariftreue-Gesetz aufgebaut haben, konnten wir diesen Erfolg für die Beschäftigten in der Pflege erreichen.“
Zudem werden Leistungen für Pflegebedürftige, zum Beispiel für die Kurzzeitpflege, erhöht. Im stationären Bereich werden die pflegebedingten Eigenanteile inklusive Ausbildungsumlage gesenkt.
Zur Finanzierung wurde erstmals ein jährlicher Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro zur Pflegeversicherung verankert. „Für einen solchen Zuschuss haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion lange stark gemacht“, erklärt Bernd Westphal. „Die jetzigen Reformschritte sind wichtige Weichenstellungen. Aber es muss weitergehen mit Verbesserungen für die Pflege. Der nächste Schritt muss eine echte Deckelung der pflegebedingten Eigenanteile und eine solidarische Finanzierung der Pflege durch Einführung einer Pflegebürgerversicherung sein.“