Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Entschädigung (umgangssprachlich Diät), die meine Unabhängigkeit als Abgeordnete sicherstellen soll.
Die Abgeordnetenentschädigung soll angelehnt sein an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte bzw. an Bürgermeister kleiner Städte (50.000 bis 100.000 Einwohner). Die automatische Erhöhung wurde im Jahr 2020 ausgesetzt. Für das Jahr 2021 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Abgeordnetenentschädigung aufgrund der Corona-Pandemie um 0,7 Prozent sinkt.
Meine monatliche Diät beträgt seit dem 1. Juli 2021 10.012,89 Euro. Sie ist einkommensteuerpflichtig. Jährliche Sonderzahlungen wie zum Beispiel ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.
Im Rahmen der Amtsausstattung erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.560,59 Euro pro Monat. Diese soll die Kosten decken, die in Ausübung des Mandats entstehen. Von diesem Geld bezahle ich unter anderem die Miete und Unterhaltskosten für meine Wahlkreisbüros in Hildesheim und Alfeld, Büromaterialien, Fahrtkosten in meinem Wahlkreis und die Kosten für meine Wohnung in Berlin. Kosten, die über die Pauschale hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden. (Stand: 1. Januar 2021)
Für die Ausstattung meines Berliner Abgeordnetenbüros steht mir ein Betrag von höchstens 12.000 Euro jährlich als sogenannte Sachmittelpauschale zur Verfügung. Die Summe bekomme ich aber nicht zur freien Verfügung ausgezahlt. Büromaterialien für mein Berliner Büro, Fachbücher, Briefpapier, technische Geräte, Telefon- und Internetkosten und ähnliches kann ich über die Bundestagsverwaltung abrechnen. Wenn die Pauschale nicht ausgeschöpft wird, verfällt sie am Ende des Jahres.
Für Reisen im Zusammenhang mit meinem Bundestagsmandat habe ich eine Freifahrkarte für die 1. Klasse der Deutschen Bahn und bekomme Inlandsflugkosten, die in Ausübung meines Mandates anfallen, erstattet. In Berlin kann ich den Fahrdienst des Deutschen Bundestages bei mandatsbezogenen Bedarf nutzen.
Für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hildesheim, Alfeld und Berlin kann ich über monatlich 22.795 Euro Arbeitnehmer-Brutto verfügen. Dieses Geld erhalte ich wiederum nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung verwaltet und bezahlt die Gehälter meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiter bezahlt werden. Nicht in Anspruch genommene Personalmittel behält der Deutsche Bundestag ein.(Stand: 1. April 2021)
Als Bundestagsabgeordneter gehöre ich zudem freiwillig der Tarifgemeinschaft Deutscher Bundestag der SPD-Bundestagsfraktion an.
Zurzeit beschäftige ich in meinen drei Büros drei Mitarbeiter*innen in Vollzeit, 5 Mitarbeiter*innen in Teilzeit sowie zwei studentische Mitarbeiter*innen.
Für meine Tätigkeit als wirtschaftspolitischer Sprecher erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung seitens der SPD-Bundestagsfraktion in Höhe von 1288,13 Euro, die ich voll zu versteuern habe.
Nach mehreren Änderungen im Bereich der Altersversorgung ist derzeit folgende Situation gegeben:
Ein Mitglied des Deutschen Bundestages erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn er/sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat. Damit gilt auch für Abgeordnete künftig der Grundsatz „Rente mit 67“.
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhält die/der Abgeordnete (vor dem 31. Dezember 2007) eine Anwartschaft von 3,0 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Für die Zeit nach dem 01. Januar 2008 erhält die/der Abgeordnete eine Anwartschaft von 2,5 Prozent.
Der Höchstsatz der Altersentschädigung beträgt 67,5 Prozent der monatlichen Diät. Um dieses zu erreichen, muss ein/e Abgeordnete/r mindestens 27 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein.
Für den Übergang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Wiedereinstieg in den Beruf erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit ein Übergangsgeld in Höhe der geltenden Diät. Ein Abgeordneter, der acht Jahre dem Parlament angehörte, erhält also für acht Monate das Übergangsgeld, wobei das Übergangsgeld höchstens 18 Monate gezahlt wird und andere Einkünfte ab dem zweiten Monat angerechnet werden.
Allgemeine Ausführungen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages.